Trainingsplatz
Kann der Platz eingezäunt werden?
Rechtsgrundlage
In der Schweiz ist das Einzäunen von Waldlichtungen und anderen Flächen außerhalb der Bauzone durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Gemäß einem Merkblatt des Kantons Zürich sind Zäune, die das Landschaftsbild prägen und für die zeitgemäße Nutztierhaltung erforderlich sind, grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt es bestimmte Arten von Zäunen, die verboten oder bewilligungspflichtig sind, um die Gefahr für Wildtiere zu reduzieren und Wanderhindernisse zu vermeiden1.
Stacheldrahtzäune sind beispielsweise im Wald, am Waldrand und in der offenen Flur verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Zäune zum Schutz von sensiblen oder gefährlichen Anlagen. Bestehende Stacheldrahtzäune müssen bis Ende Dezember 2025 entfernt werden, und es gibt finanzielle Unterstützung für die Errichtung neuer Zäune aus dem Wildschadenfonds1.
Es ist wichtig, dass Zäune so gestaltet werden, dass sie keine Gefahr für Wildtiere darstellen und die Bewegungsfreiheit der Tiere nicht unnötig einschränken. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann der Betreiber des Zauns wegen Verstößen gegen die Jagd- und Tierschutzgesetzgebung belangt werden1.
Für spezifische Informationen zu den rechtlichen Vorgaben und Einschränkungen, die bei der Errichtung von Zäunen zu beachten sind, sollten die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung sowie kantonale Gesetze und Verordnungen auf Gemeindeebene berücksichtigt werden2. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, bevor man mit dem Einzäunen einer Waldlichtung beginnt.
Wo trainiert der HSB künftig?
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Ausgangslage ab 2025
- Der Hundesport Bassersdorf verliert im Zusammenhang mit dem SBB Grossprojekt "Mehrspur Zürich-Winterthur" den vom EKZ gepachteten Trainingsplatz Nord per 31. Dezember 2024.
- Der Platz Süd, welcher vom Kantonalen Tiefbauamt des Kantons Zürich gepachtet wird, befindet sich zur Hälfte im Planungsgebiet "Pöschen" (Mischzone WG5/5.0), für welches die Ausarbeitung eines Gestaltungsplans und deren Umsetzung in absehbarer Zeit (ca. 5 Jahre) erwartet wird.
- Der Mietvertrag ist gemäss Veranbarung einseitig, haljährlich kündbar.
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Beschluss
- Der Platz Süd des HS Bassersdorf wird auf Zusehen hin weiter gepachtet, wohlwissend, dass dieser seitens Kantonalem Tiefbauamt des Kantons Zürich kürzfriasitig, d.h. halbjährlich gekündigt werden kann.
- Die Sparte Agility benötigt für die Gerätschaften (Laufsteg, Wippe, Tunnels, Pneu, Sprünge, etc.) einen geschützten Aufbewahrungsort. Ein solcher ist zum heutigen Zeitpunkt auf dem Trainingsgelände des HS Effretikon nicht vorhanden. Der Platz Süd bietet mit der über den Platz führende Strassenbrück einen idealen Ort zur Aufbewahrung der Gerätschaft.
- Welche Sparten/Gruppen vorläufig weiter auf dem Platz in Bassersdorf trainieren, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.